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Allgemeine Vermietungsbedingungen der "plan mit" Vertriebs GmbH

Die "plan mit" Vertriebs GmbH (im folgenden V genannt) ist kein Reiseveranstalter im Sinne des BGB §651a ff . Sie stellt lediglich Wohnraum für den Mieter (im folgenden M genannt) für eine begrenzte Zeit zur Verfügung. Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Recht des Reiseveranstalters einschließlich seiner Haftung finden daher keine Anwendung.

  • Fälligkeit der Zahlung: abweichend von den gesetzlichen Vorschriften ist sowohl die Miete als auch die Kaution für den vereinbarten Zeitraum im Voraus zu entrichten. Der Mietvertrag gilt als abgeschlossen, wenn dem M eine Reservierungsbestätigung des V für den gewünschten Zeitraum übermittelt und der vereinbarte Mietpreis incl. Kaution auf das Konto des V eingezahlt wurde.
  • Kündigung des Mietvertrages: die Kündigung bedarf der Schriftform. M hat dem V den hierdurch entstandenen Mietausfall zu ersetzen. Mit der Kündigung ist der M verpflichtet, mit nachfolgender Regelung dem V eine Entschädigung zu zahlen:

Kündigung bis 60 Tage vor Mietbeginn   0% des Mietpreises
Kündigung bis 30 Tage vor Mietbeginn  40% des Mietpreises
Kündigung bis   10 Tage vor Mietbeginn  60% des Mietpreises
Kündigung bis   5 Tage vor Mietbeginn  80% des Mietpreises
Kündigung ab   5 Tage vor Mietbeginn  100% des Mietpreises

  • Schadensgeringhaltung des M bzw. V: der M bemüht sich um einen geeigneten Ersatzmieter; der V bemüht sich unverzüglich um eine Neuvermietung.
  • V ist berechtigt, die Aufnahme von ihm nicht geeignet erscheinenden M aus triftigem Grund zu verweigern beziehungsweise bereits aufgenommene M aus dem Mietobjekt zu verweisen. Ein Schadenersatzanspruch seitens M besteht hierdurch nicht.
  • Haftung des V: V haftet nicht für einfache Fahrlässigkeit
  • Haftung des M: M haftet über den bereits geleisteten Kautionsbetrag in vollem Umfang für Schäden, die durch mutwillige Beschädigung/Diebstahl von zur Mietsache gehörendem Inventar entstanden sind. Sind die Schäden so erheblich, dass eine Weitervermietung nicht möglich ist, haftet M ebenfalls für den bis zur Wiederherstellung der Mietsache entstehenden Mietausfall. 
  • Bei Vermittlung des Mietgegenstandes durch externe Dienstleister/Agenturen sind gegebenenfalls die Geschäftsbedingungen dieser Unternehmen ergänzend zu den Vermietungsbedingungen des V zu beachten. Dies schließt Abweichungen bei der Preisgestaltung, den Gebühren und der Abwicklung mit ein.
  • Gerichtsstand für V und M ist Hanau
  • Sollten einzelne Bestimmungen  dieses  Vertrages  ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unbe­rührt. Die unwirksamen Bestimmungen sind von den Ver­tragsbeteiligten durch solche Bestimmungen zu erset­zen, die den unwirksamen Bestimmungen wirtschaftlich am nächsten kommen.

"plan mit" Vertriebs GmbH  Maintal, im Januar 2008   

 

  


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