Allgemeine Vermietungsbedingungen der "plan mit" Vertriebs GmbH
Die "plan mit" Vertriebs GmbH (im folgenden V genannt) ist kein Reiseveranstalter im Sinne des BGB §651a ff . Sie stellt lediglich Wohnraum für den Mieter (im folgenden M genannt) für eine begrenzte Zeit zur Verfügung. Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Recht des Reiseveranstalters einschließlich seiner Haftung finden daher keine Anwendung.
- Fälligkeit der Zahlung: abweichend von den gesetzlichen Vorschriften ist sowohl die Miete als auch die Kaution für den vereinbarten Zeitraum im Voraus zu entrichten. Der Mietvertrag gilt als abgeschlossen, wenn dem M eine Reservierungsbestätigung des V für den gewünschten Zeitraum übermittelt und der vereinbarte Mietpreis incl. Kaution auf das Konto des V eingezahlt wurde.
- Kündigung des Mietvertrages: die Kündigung bedarf der Schriftform. M hat dem V den hierdurch entstandenen Mietausfall zu ersetzen. Mit der Kündigung ist der M verpflichtet, mit nachfolgender Regelung dem V eine Entschädigung zu zahlen:
| Kündigung bis 60 Tage vor Mietbeginn |
0% des Mietpreises |
| Kündigung bis 30 Tage vor Mietbeginn |
40% des Mietpreises |
| Kündigung bis 10 Tage vor Mietbeginn |
60% des Mietpreises |
| Kündigung bis 5 Tage vor Mietbeginn |
80% des Mietpreises |
| Kündigung ab 5 Tage vor Mietbeginn |
100% des Mietpreises |
- Schadensgeringhaltung des M bzw. V: der M bemüht sich um einen geeigneten Ersatzmieter; der V bemüht sich unverzüglich um eine Neuvermietung.
- V ist berechtigt, die Aufnahme von ihm nicht geeignet erscheinenden M aus triftigem Grund zu verweigern beziehungsweise bereits aufgenommene M aus dem Mietobjekt zu verweisen. Ein Schadenersatzanspruch seitens M besteht hierdurch nicht.
- Haftung des V: V haftet nicht für einfache Fahrlässigkeit
- Haftung des M: M haftet über den bereits geleisteten Kautionsbetrag in vollem Umfang für Schäden, die durch mutwillige Beschädigung/Diebstahl von zur Mietsache gehörendem Inventar entstanden sind. Sind die Schäden so erheblich, dass eine Weitervermietung nicht möglich ist, haftet M ebenfalls für den bis zur Wiederherstellung der Mietsache entstehenden Mietausfall.
- Bei Vermittlung des Mietgegenstandes durch externe Dienstleister/Agenturen sind gegebenenfalls die Geschäftsbedingungen dieser Unternehmen ergänzend zu den Vermietungsbedingungen des V zu beachten. Dies schließt Abweichungen bei der Preisgestaltung, den Gebühren und der Abwicklung mit ein.
- Gerichtsstand für V und M ist Hanau
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksamen Bestimmungen sind von den Vertragsbeteiligten durch solche Bestimmungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen wirtschaftlich am nächsten kommen.
"plan mit" Vertriebs GmbH Maintal, im Januar 2008
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